Wie bereits der Presse entnommen werden konnte, ist das revidierte GmbH Recht seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Die wohl wichtigste Änderung ist neu die Möglichkeit eine GmbH als Einzelperson zu gründen und zu führen. Die weniger beachtete Änderung ist die Pflicht aller GmbH’s, sich einer jährlichen Revision durch ausgewiesene Fachleute zu unterziehen. Mit Zustimmung sämtlicher Gesell-schafter kann allerdings die Gesellschaft auf eine Revisionsstelle verzichten, vorausgesetzt sie hat nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Gesellschaften, welche vor der Gesetzesrevision gegründet wurden haben im Normalfall keine Revi-sionsstelle. Die Statuten sind diesfalls ohne Ausnahme anzupassen und öffentlich zu beurkunden. Im gleichen Beurkundungsakt kann aber auf dieselbe durch Versammlungsbeschluss wiederum verzichtet werden.
Sollte in den Statuten einer GmbH jedoch eine Revisionsstelle erwähnt sein, so hat die Gesellschaft auch in diesem Fall die Möglichkeit, auf dieselbe durch öffentlich zu beurkundenden Versammlungsbeschluss zu verzichten.
Es ist davon auszugehen, dass vermutlich über 90 % aller Inhaber von GmbH’s gestützt auf diese Gesetzesrevision ihre Statuten ändern und öffentlich beurkunden lassen müssen.
Auch besteht die Möglichkeit im gleichen Zug durch öffentlichen Beurkundungs-akt eine Mehrpersonengesellschaft in eine Einpersonengesellschaft überzuführen.
Termine für weitere Informationen, eine individuelle Beratung sowie für die Vereinbarung eines Verurkundungstermins können mit dem Sekretariat zu den ordentlichen Bürozeiten vereinbart werden.