Vor allem im Verkehr mit ausländischen Behörden wird von diesen vielfach verlangt, dass Dokumente beglaubigt werden. Einige Länder begnügen sich nicht damit, dass eine Unterschrift oder Abschrift durch den Notar beglaubigt wird. Sie verlangen zusätzlich Überbeglaubigungen, d.h. eine «Beglaubigung von der Beglaubigung». Diese Apostillen stellen die zuständigen kantonalen Behörden aus.

Im Kanton St. Gallen sind Apostillen bei der
Staatskanzlei des Kantons, Abteilung Legalisation,
Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen erhältlich.

Im Kanton Zürich:
Staatskanzlei des Kantons, Direktion für Soziales und Sicherheit,
Beglaubigungen, 8090 Zürich

Im Kanton Schwyz:
Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz

Im Kanton Glarus:
Regierungskanzlei des Kantons, Rathaus, 8750 Glarus

Im Kanton Zug:
Staatskanzlei des Kantons, Regierungsgebäude am Postplatz, 6301 Zug