Das eigenhändige Testament ist dann formgültig, wenn es die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Es ist mit Tag, Monat und Jahr zu datieren
  • Es ist eigenhändig zu unterzeichnen
  • Es muss vom Anfang bis zum Ende von Hand geschrieben sein.

Inhaltlich ist darauf zu achten, dass keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden, da damit erfahrungsgemäss unangenehme Auseinandersetzungen unter den Erben zum Teil auch prozessualer Natur vorprogramiert sind. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, sich auf jeden Fall sich rechtlich beraten zu lassen.

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