Erbverträge sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Personen auf das Ableben hin. Dies im Gegensatz zum Testament, wo nur eine Person für sich alleine eine Nachlassregelung vornimmt.

Im Erbvertrag kann beispielsweise das Folgende geregelt werden :

  • Erbrechtliche Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten
  • Setzen von gesetzlichen Erben auf die Pflichtteile
  • Einsetzen von Erben
  • Enterben von gesetzlichen Erben
  • Regelung eines Erbverzichts mit einem oder mehreren gesetzlichen Erben
  • Regelung eines Erbauskaufs mit einem oder mehreren Erben
  • Aufnahme von Vermächtnissen in den Nachlass
  • Gründung von Stiftungen zu Lasten des Nachlasses
  • Aufnahme von Teilungsvorschriften zu Handen der Erben
  • Einsetzen eines Willensvollstreckers zur Nachlassregelung
  • Etc.

Jeder Vertrag ist individuell zu errichten. Suchen Sie eine professionelle Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder unter 055 285 91 97.