Wollen Sie die Statuten ihrer Firma ändern, sei es, weil Sie:

  • den Sitz verlegen wollen
  • den Zweck ändern oder erweitern wollen
  • oder gar die Statuten an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen anpassen wollen,

so ist eine beglaubigte Neufassung der Statuten zusammen mit den entsprechenden Gesellschaftsbeschlüssen notariell beglaubigt dem Handelsregister zu übersenden.

Wenn Sie schon die Statuten ändern wollen, so lohnt es sich auf jeden Fall diese fachmännisch auf Ihre Tauglichkeit in Ihrem individuellen Fall überprüfen zu lassen.

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder unter 055 285 91 97.