Diese Art der Gründung benötigt kein Gesellschaftskapital, sondern Sachwerte die dem Gesellschaftskapital nach ihrem Wert mindestens ebenbürtig sind.

Zusätzlich zu den unter Bargründung genannten Unterlagen benötigen die Gründer einen Sacheinlagevertrag.

Diese Gründungsform ist vor allem dann nützlich, wenn vor der Gesellschaftsgründung Betriebsutensilien eingebracht werden sollen.