Mindestens Fr. 20'000.-- in bar. Das Kapital ist zuhanden der Gesellschaft vorgängig bei einer erstklassigen Bank zu hinterlegen. Die diesbezügliche Bescheinigung ist bei der Gründung dem Notar vorzulegen.
Prozedere
An einer ersten gemeinsamen Sitzung werden die für die Gründung nötigen Unterlagen besprochen und sodann bearbeitet :
Gründungsurkunde
Statuten
Handelsregister Anmerldung
Beglaubigung der Unterschriften der zeichnungsberechtigten Gesellschafter
Stampaerklärung
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