Mindestens Fr. 20'000.-- in bar. Das Kapital ist zuhanden der Gesellschaft vorgängig bei einer erstklassigen Bank zu hinterlegen. Die diesbezügliche Bescheinigung ist bei der Gründung dem Notar vorzulegen.

An einer ersten gemeinsamen Sitzung werden die für die Gründung nötigen Unterlagen besprochen und sodann bearbeitet :

  • Gründungsurkunde
  • Statuten
  • Handelsregister Anmerldung
  • Beglaubigung der Unterschriften der zeichnungsberechtigten Gesellschafter
  • Stampaerklärung

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Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder unter 055 285 91 97.