Nachliberierungen von neuem Aktienkapital mittels Sacheinlagen oder Bareinlage bedingen verschiedene notarielle Unterlagen, die es dem Handelsregister einzureichen gilt:

Bei einer Bareinzahlung sind folgende Dokumente notariell zu erstellen :

  • Öffentliche Urkundes über die a.o. GV der Gesellschaft über das nachzuliberierende Kapital
  • Bericht des Verwaltungsrates über die Kapitalerhöhung
  • Öffentliche Urkunde über die Durchführung des Kapitalerhöhung
  • notariell beglaubigte Neufassung der Statuten
  • Handelsregisteranmeldung
  • Stampaerklärung

Bei einer Liberierung mittels Sacheinlage ist nebst den oben aufgeführten Dokumenten ebenfalls ein  Sacheinlagevertrag zu erstellen.

Diese Unterlagen sind an einer gemeinsamen Besprechung zu erarbeiten und sodann ist die Verammlung einzuberufen. Für eine Beratung nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder unter 055 285 91 97.