oder gar die Statuten an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen anpassen wollen, so ist eine beglaubigte Neufassung der Statuten zusammen mit den entsprechenden Gesellschaftsbeschlüssen notariell beglaubigt dem Handelsregister zu übersenden.
Wenn Sie die Statuten schon ändern wollen so lohnt es sich auf jeden Fall, diese fachmännisch auf ihre Tauglichkeit in Ihrem individuellen Fall überprüfen zu lassen.