Diese Art der Gründung benötigt kein Aktienkapital, sondern Sachwerte die dem Aktienkapital nach ihrem Wert mindestens ebenbürtig sind. Zusätzlich zu den unter Bargründung genannten Unterlagen benötigen die Gründer einen Sacheinlagevertrag.

Diese Gründungsform ist vor allem dann nützlich, wenn vor der Gesellschaftsgründung  Betriebsutensilien eingebracht werden sollen.