• mindestens Fr. 50'000.-- bei hälftiger AK Liberierung und ausschliesslich Inhaberaktien
  • mindestens Fr. 100'000.-- bei Vollliberierung des AK, wobei sowohl Namen als auch Inhaberaktien möglich sind.

Das Aktienkapital ist zuhanden der Gesellschaft vorgängig bei einer erstklassigen Bank zu hinterlegen. Die diesbezügliche Bescheinigung ist bei der Gründung dem Notar vorzulegen.

An einer ersten gemeinsamen Sitzung werden die für die Gründung nötigen Unterlagen besprochen und sodann bearbeitet :

  • Gründungsurkunde
  • Statuten
  • Wahlannahmeerklärung der Verwaltungsräte sowie der Revisionsstelle
  • Protokoll der konstituierenden Verwaltungsratsitzung
  • Handelsregister Anmeldung
  • Beglaubigung der Unterschriften der zeichnungsberechtigten Verwaltungsräte
  • Stampaerklärung
  • Aktienbuch sowie Ausgabe von gedruckten Aktientiteln

Die Unterlagen werden für die Gründung und Verurkundung vorbereitet und Ihnen zum Studium zugestellt. Sodann kann ein Verurkundungstermin vereinbart werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Checkliste.

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder unter 055 285 91 97.