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Einzelfirma |
GmbH |
Aktiengesellschaft |
Kollektivgesellschaft |
Eigentümer |
Inhaber |
Gesellschafter |
Aktionäre |
mindestens
2 Personen |
Eigene Rechtspersönlichkeit |
nein |
ja |
ja |
nein |
Geschäftsführer |
Inhaber |
Gesellschafter bestimmen einen Geschäftsführer (muss
nicht Gesellschafter sein) |
Verwaltungsrat, dieser bestimmt für Tagesgeschäft
CEO/Geschäfts-führer (muss nicht Aktionär sein) |
gemäss Gesellschaftervertrag durch Gesellschafter
einzeln oder kollektiv; Bevollmächtigte möglich |
Firmenschutz |
beschränkt auf den Ort des Sitzes |
ganze Schweiz |
ganze schweiz |
beschränkt auf den Ort des Sitzes |
Firmenbildung |
Familienname des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen,
z.B. "Alex Müller Schreinerei" |
Familienname, Sachname oder Fantasiename, mit Zusatz
"GmbH" obligatorisch, z.B. "Alex Müller GmbH" |
Familien-, Sach- oder Fantasiename mit
obligatorischem Zusatz "AG", z.B. "Müller Schreinerei AG" |
Familienname aller Gesellschafter oder Name eines
Gesellschafters mit Zusatz, z.B. "Müller & Huber Schreinerei"
oder "Müller & Co." |
benötigtes Kapital |
keines |
mindestens Fr. 20'000.00 in bar oder Sacheinlage |
Fr. 100'000.00, wobei Fr. 50'000.00 in bar oder Sacheinlage vorhanden sein müssen. |
keines / Höhe nach Vertrag |
Entstehung |
mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit |
mit Eintrag im Handelsregister |
mit Eintrag ins Handelsregister |
mit Abschluss des Gesellschaftervertrages |
Gründung |
einfache Willensäusserung. Bei Eintrag im HR genügt das Anmeldeformular. |
Anmeldung, Statuten, öffentliche Urkunde |
Anmeldung, Statuten, öffentliche Urkunde |
keine Schriftform vorgesehen, es empfiehlt sich aber einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Bei Eintrag im HR genügt das Anmeldeformular. |
Anzahl Gründer |
1 Person |
1 Person (ab 1.1.2008) |
3 Personen |
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Eintrag ins Handelsregister |
ja, ab Umsatz Fr. 100'000.00 |
ja |
ja |
ja, ab Umsatz von Fr. 100'000.00 |
Haftung der Teilhaber/Mitglieder |
volle persönliche Haftung |
keine Haftung bei voll einbezahltem Stammkapital,
persönliche und soli-darische Haftung für das nicht einbezahlte Stammkapital
der Gesellschafter; persönliche Haftung nur bei Grobfahrlässigkeit |
keine Haftung bei voll einbezahltem Aktienkapital.
Mit Geschäftsvermögen persönliche Haftung für den nicht einbezahlten Betrag der eigenen Aktien oder
bei Grobfahrlässigkeit |
persönliche und solidarische Haftung |
Nebenleistungen- und Nachschusspflichten |
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Nebenleistungs- oder Nachschusspflicht sofern in den
Statuten vorgesehen |
Der Aktionär muss nur seine Aktie liberieren. Die
Statuten dürfen keine weiteren Pflichten des Aktionärs enthalten. |
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Übertragung der Anteile/ Mitgliedschaft |
frei |
Öffentliche Urkunde Zustimmung von 3/4 der
Gesellschafter, welche 3/4 des Kapitals vertreten |
frei, sofern die Statuten keine
Übertragungsbeschränkungen enthalten |
mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter |
Konkursbetreibung |
Inhaber unterliegt für alle Schulden der
Konkursbetreibung |
Gesellschaft und Geschäftungsführer unterliegen der Konkursbetreibung |
Nur die Gesellschaft untersteht der
Konkursbetreibung |
Gesellschaft und Gesellschafter unterliegen der
Konkursbetreibung |
Revisionsstelle |
freiwillig |
freiwillig, wird im Handelsregister eingetragen |
obligatorisch; nur Gesellschaften, die lediglich
eine eingeschränkte Revision durchführen müssen, können unter bestimmten
Bestimmungen auf eine Revsion verzichten |
freiwillig |
Nationalitäts-/Wohn-sitzvorschriften |
keine |
Ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss den
Wohnsitz in der Schweiz haben oder zwei mit Kollektiv zu zweien |
Mehrheit des VR muss aus Schweizern oder EU-Bürgern
oder Bürgern aus EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz bestehen. Ein
Verwaltungsrat mit Einzel-unterschrift muss Wohnsitz in der Schweiz haben
oder zwei Ver-waltungsräte mit Kollektiv zu zweien |
keine |
Auflösung und Liquidation Vorschriften |
Löschungformular beim Handelsregisteramt reicht aus |
Auflösungsbeschluss beim Notar,
Schuldenrufpublikation im SHAB, Durchführung der Liquidation,
Löschungsanmeldung beim Handelsregisteramt nach einem Jahr seit der Auflösung |
Auflösungsbeschluss beim Notar,
Schuldenrufpublikation im SHAB, Durchführung der Liquidation,
Löschungsanmeldung beim Handelsregisteramt nach einem Jahr seit der Auflösung |
einfacher, schriftlicher Auflösungsbeschluss,
Liquidationsverfahren, Löschungsanmeldung. Separate Anmeldung von Auflösung
beim Handelsregisteramt möglich. In der Regel erfolgt die Anmeldung der Auflösung
und Löschung gleichzeitig. |
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Gesellschaftssteuern |
Vermögen und Erfolg der Unternehmung wird zusammen
mit übrigem Einkommen/ Vermögen besteuert. |
Vermögen und Erfolg der Firma wird separat mit der
Reinertrags- und Kapitalsteuer besteuert. |
Vermögen und Erfolg der Firma wird separat mit der
Reinertrags- und Kapitalsteuer besteuert. |
Vermögen und Erfolg der Unternehmung wird anteilsmässig
aufgrund der Kapitaleinlage/
Gesellschaftervertrag zusammen mit dem übrigen
Vermögen/Einkommen besteuert. |
AHV/ALV |
wird aufgrund des steuerbarem Erfolges und dem
investierten Kapital berechnet. |
aufgrund der gemeldeten Lohnsumme |
aufgrund der gemeldeten Lohnsumme |
wird aufgrund des steuerbaren Erfolges und dem
investierten Kapital berechnet. |
Pensionskasse |
nicht obligatorisch, evt. Anschluss bei
Versicherung von eigenen Arbeitnehmern |
obligatorisch ab Jahreseinkommen von
Fr. 19'980.00 (Basis 2008) |
obligatorisch ab Jahreseinkommen von
Fr. 19'980.00 (Basis 2008) |
nicht obligatorisch, evt. Anschluss bei Versicherung von eigenen Arbeitnehmern |
Säule 3a |
20% des steuerbaren Gewinns möglich, max. Fr.
31'824.00 (Basis 2008) |
max. Abzug für Arbeitnehmer Fr.
6'365.00 (Basis 2008) |
max. Abzug für Arbeitnehmer Fr.
6'365.00 (Basis 2008) |
20% des steuerbaren Gewinnes möglich, max. Fr.
31'824.00 (Basis 2008) |
Liquidation |
Erlös wird zusammen mit dem übrigen Einkommen
versteuert. Auf Liquidationserlös ist zusätzlich AHV geschuldet. |
der Liquidationserlös ist nach Abzug des Stammkapitals unter dem
Titel Einkommen zu versteuern. Vor-gängig ist auf dem Liquidationserlös
Verrechnungssteuer geschuldet. |
der Liquidationserlös ist nach Abzug des Aktienkapitals unter dem
Titel Einkommen zu versteuern. Vorgängig ist auf dem Liquidationserlös
Verrechnungssteuer geschuldet. |
Erlös wird anteilsmässig zusammen mit übrigen
Einkommen versteuern. Auf dem Liquidationserlös ist zusätzlich AHV geschuldet. |