Der Verein erlangt seine Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.
Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht nötig.
Der Mindestinhalt der Statuten ist:
- Name des Vereins
- Zweckumschreibung
- Mittel und Mittelbeschaffung
- Organisation
Zu bemerken ist, dass die Mitglieder dann persönlich und mit ihrem gesamten privaten Vermögen für Vereinsausstände haften, wenn den Statuten keine Bestimmung entnommen werden kann, wonach jedes Mitglied verpflichtet ist, einen frankenmässig bestimmten Betrag jährlich als Jahresbeitrag zu entrichten.
Lassen Sie sich beraten.