Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung von mindestens 7 Gründungsmitgliedern (Personen oder Handelsgesellschaften), die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt.

Die Genossenschaft entsteht nach Aufstellung der Statuten und deren Genehmigung in der konstituierenden Versammlung durch Eintragung in das Handelsregister.

Allfällige Zeichnungsberechtigungen sind öffentlich zu beurkunden.

Das Genossenschaftsrecht ist sehr komplex und es empfiehlt sich vor allem beim Erstellen der Statuten sich rechtlich beraten zu lassen.