Die Kommanditaktiengesellschaft ist eine Abart der AG, wo subsidiär einzelne Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt für Ausstände der Gesellschaft haften. Sie ist hierzulande eher selten anzutreffen.

Die Kommanditaktiengesellschaft ist im Handelsregister einzutragen. Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen muss von allen Gesellschaftern schriftlich und mit notariell beglaubigten Unterschriften versehen an das zuständige Handelsregisteramt versandt werden.

Lassen Sie sich für die Wahl ihrer Firma und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beraten.