Die Kommanditgesellschaft ist hierzulande wohl eher selten anzutreffen, weil sie nicht alle Gesellschafter gleich behandelt. Man unterscheidet zwischen Kommanditären und Komplementären. Erstere haften für die Gesellschaft mit dem ganzen privaten Vermögen, letztere nur mit der vorgängig definierten Kommanditsumme.
Im übrigen kann unter die Ausführungen der Kollektivgesellschaft verwiesen werden.
Bevor Sie eine Rechtsform wählen, lassen Sie sich beraten.