Das Konsortium ist eine andere Bezeichnung für eine einfache Gesellschaft. Vor allem in der Baubranche wird diese Bezeichnung verwendet, wenn beispielsweise mehrere Unternehmer gemeinsam eine ausgeschriebene Arbeit offerieren und verrrichten wollen.

Die Erfahrung zeigt, dass solche Konsortien dann gut funktionieren, wenn nach Beendigung des Werkes auch ein Profit erarbeitet werden konnte. Anders ist es hingegen, wenn gemeinsam und solidarisch ein Verlust aufzuteilen ist. Dann ist vielfach guter Rat teuer.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, noch vor Einreichen der Offerte oder dem Baubeginn einen Konsortialvertrag abzuschliessen, um Unannehmlichkeiten vorzubeugen. Dazu benötigen Sie keinen Notar sondern vielmehr eine fachkompetente Beratung.