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Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft als Grundform des Gesellschaftsrechts kann jederzeit formlos ohne Beihilfe eines Notars begründet werden. Sie besteht aus 2 oder mehr Personen, die einen wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Da die Gesellschafter mit ihrem gesamten privaten Vermögen  uneingeschränkt und solidarisch für die Gesellschaft haften empfiehlt es sich, sich die Rechtsform genau zu überlegen. Die AG oder GmbH bringt haftungspolitisch sicherlich Vorteile.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, vor Aufnahme der Tätigkeit der Gesellschaft untereinander einen Gesellschaftsvertrag abzuschliessen, wo Rechte und Pflichten jedes Einzelnen definiert.

Lassen Sie sich beraten!