Das Notariatswesen ist in der Schweiz föderalistisch geregelt. Deswegen hat jeder Kanton seine eigenen Bestimmungen, wer als Urkundsperson was amtlich beglaubigen darf. So kann eine im Kanton St. Gallen autorisierte Urkundsperson seine notariellen Aufgaben nur innerhalb des Kantons rechtsgültig vornehmen. Die Verurkundung ist allerdings sodann sowohl national als auch international gültig.
Unsere Büros befinden sich an der Zürcherstrasse 25 in Uznach.
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